7. JUNI 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Festlegung der Muster für die Erklärungen zwecks Herstellung und Lieferung der Wahldokumente im Hinblick auf die Gemeinde- und Provinzialwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Kodex für lokale Demokratie und Dezentralisierung, Artikel L4122-8 § 2, L4124-2, L4142-2;

Aufgrund des am 13. Juli 2017 abgeschlossenen Zusammenarbeitsabkommens zwischen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft über die Lokalwahlen vom 14. Oktober 2018 auf dem deutschen Sprachgebiet, Artikel 3;

Aufgrund des Berichts vom 31. Januar 2018, der gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

Aufgrund der am 28. Mai 2018 abgegebenen Stellungnahme des Städte- und Gemeindeverbands der Wallonie;

Aufgrund der am 25. Mai 2018 abgegebenen Stellungnahme der Vereinigung der wallonischen Provinzen ("Association des provinces wallonnes");

Aufgrund des am 17. April 2018 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 63.079/4 des Staatsrats;

Auf Vorschlag der Ministerin für lokale Behörden;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - § 1. Das Bürgermeister- und Schöffenkollegium kann einem Leistungserbringer die Herstellung der Wählerregister, der Wahlregister und der Wahlaufforderungen ihrer Gemeinde anvertrauen.

Der Leistungserbringer füllt eine ehrenwörtliche Erklärung aus und unterzeichnet sie, durch die er sich verpflichtet, die dem Wahlprozess eigene Vertraulichkeit einzuhalten.

Die Erklärung muss gemäß dem beigefügten Muster 1 aufgestellt werden.

§ 2. Wenn der Leistungserbringer die Angaben des Nationalregisters auf der Grundlage einer Tabelle oder eines Magnetträgers direkt benutzen muss, füllt er eine ehrenwörtliche Erklärung aus und unterzeichnet er sie, durch die er sich verpflichtet, Artikel 16 des Gesetzes vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten. Zudem verpflichtet er sich in der besagten Erklärung, die dem Wahlprozess eigene Vertraulichkeit einzuhalten.

Die Erklärung muss gemäß dem beigefügten Muster 2 aufgestellt werden.

Art. 2 - Die Ministerin für lokale Behörden wird mit der Durchführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.

Namur, den 7. Juni 2018

Für die Regierung:

Der Ministerpräsident

W. BORSUS

Die Ministerin für lokale Behörden, Wohnungswesen und Sportinfrastrukturen

V. DE BUE

Muster 1...

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