7. JULI 2017 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten der Arbeitsweise und der Verfahren der Ausbildungsräte und des Hohen Ausbildungsrates der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 2017 zur Festlegung der Modalitäten der Arbeitsweise und der Verfahren der Ausbildungsräte und des Hohen Ausbildungsrates der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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  1. JULI 2017 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten der Arbeitsweise und der Verfahren der Ausbildungsräte und des Hohen Ausbildungsrates der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des Artikels 175/8, eingefügt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 17. Mai 2017;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. November 2015 über die Ausbildung der Mitglieder der öffentlichen Hilfsdienste und zur Abänderung verschiedener Königlicher Erlasse;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 4. April 2003 zur Einsetzung eines Hohen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste und zweier Überprovinzialer Ausbildungsräte für die öffentlichen Feuerwehrdienste;

    Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 25. März 2009 zur Übertragung der Befugnis für die Gewährung von Gleichsetzungen und Befreiungen von Kursen oder Prüfungen in Bezug auf die Ausbildung der öffentlichen Feuerwehrdienste;

    Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 3. Oktober 2003 zur Ernennung der Mitglieder des Hohen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste;

    Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 9. Dezember 2003 zur Ernennung der Mitglieder des Französischsprachigen und Deutschsprachigen Überprovinzialen Rates und der Mitglieder des Niederländischsprachigen Überprovinzialen Rates;

    Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 8. Januar 2004 zur Ernennung der Mitglieder der Programmierungskommission für die Ausbildung der Feuerwehrdienste;

    Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 8. Januar 2004 zur Ernennung der Mitglieder der Kommission für Gleichsetzungen und Befreiungen in Sachen Ausbildung der Feuerwehrdienste;

    Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 10. März 2004 zur Festlegung des Betrags des Anwesenheitsgelds für die Mitglieder bestimmter Organe, die durch den Königlichen Erlass vom 4. April 2003 zur Einsetzung eines Hohen Ausbildungsrates für die öffentlichen Feuerwehrdienste und zweier Überprovinzialer Ausbildungsräte für die öffentlichen Feuerwehrdienste geschaffen worden sind;

    Aufgrund des Ministeriellen Rundschreibens vom 7. Mai 2004 über die...

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