7. FEBRUAR 2024 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Bedingungen für das Inverkehrbringen tragbarer und transportabler COainfera2bendinferb-Messgeräte im Rahmen der Überwachung der Innenraumluftqualität - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 7. Februar 2024 zur Festlegung der Bedingungen für das Inverkehrbringen tragbarer und transportabler CO2-Messgeräte im Rahmen der Überwachung der Innenraumluftqualität.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

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  1. FEBRUAR 2024 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Bedingungen für das Inverkehrbringen tragbarer und transportabler CO2-Messgeräte im Rahmen der Überwachung der Innenraumluftqualität

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund des Gesetzes vom 21. Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt, der Gesundheit und der Arbeitnehmer, des Artikels 5 § 1 Absatz 1 Nr. 1, 2, 3, 5 und 12, abgeändert durch die Gesetze vom 27. Dezember 2004 und 27. Juli 2011;

    Aufgrund der Stellungnahme Nr. 200/2022 der Datenschutzbehörde vom 9. September 2022;

    Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. September 2022;

    Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen an der Ausarbeitung des vorliegenden Erlasses im Rahmen der Interministeriellen Konferenz "Umwelt" am 29. September 2022;

    Aufgrund der Stellungnahme des Föderalen Rates für Nachhaltige Entwicklung vom 23. November 2022;

    Aufgrund der Stellungnahme des Verbraucherrates vom 23. November 2022;

    Aufgrund der Stellungnahme des Zentralen Wirtschaftsrates vom 23. November 2022;

    Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 4. Januar 2023;

    Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung durchgeführt worden ist;

    Aufgrund des Gutachtens Nr. 73.780/3 des Staatsrates vom 5. Juli 2023, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

    Aufgrund der Mitteilung an die Europäische Kommission vom 25. September 2023 in Anwendung von Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft;

    In der Erwägung, dass durch...

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