7. FEBRUAR 2019 - Erlass der Regierung zur Festlegung der Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse

DIE REGIERUNG DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT,

Aufgrund des Dekrets vom 16. Dezember 1991 über die Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 30. August 2018 über die Prüfungen und die Bewertung in der Grundausbildung des Mittestandes, Artikel 9 § 1 Absatz 1 Nummern 3 und 4, Absatz 3 Nummern 2 und 3, Artikel 26 § 1 Nummern 3 und 4 und Artikel 32 § 2 Nummern 2 und 3;

Aufgrund der Vorschläge des Instituts für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand und in kleinen und mittleren Unternehmen vom 12. November 2018 und 11. Dezember 2018;

Auf Vorschlag des für die Ausbildung zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - Die Leistungsfächer der fachtheoretischen Kenntnisse werden wie folgt festgelegt:

  1. im Programm "A01 Metzger/Fleischer":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Frischfleisch Technologie" und "Wurstherstellung Technologie";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Frischfleisch Technologie" und "Wurstherstellung Technologie";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Frischfleisch Technologie" und "Wurstherstellung Technologie".

  2. im Programm "A06 Bäcker/Konditor":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Arbeitsorganisation/Fachrechnen" und "Bäckerei/Feinbäckerei";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Arbeitsorganisation/Fachrechnen" und "Bäckerei/ Feinbäckerei";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Arbeitsorganisation/Fachrechnen" und "Bäckerei/ Feinbäckerei".

  3. im Programm "A09 Restaurateur/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Küche Theorie" und "Getränkekunde";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Küche Theorie" und "Getränkekunde";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Küche Theorie" und "Getränkekunde".

  4. im Programm "A 22 Fertiggerichtzubereiter/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Garverfahren" und "Produktkunde und Verkauf";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Garverfahren" und "Produktkunde und Verkauf";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Garverfahren" und "Produktkunde und Verkauf".

  5. im Programm "C01 Bauschreiner/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Betriebliches und technisches Zeichnen" und "Materialkunde";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Betriebliches und technisches Zeichnen" und "Technologie";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Betriebliches und technisches Zeichnen" und "Technologie".

  6. im Programm "C02 Möbelschreiner/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Betriebliches und technisches Zeichnen" und "Materialkunde";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Betriebliches und technisches Zeichnen" und "Technologie";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Betriebliches und technisches Zeichnen" und "Technologie".

  7. im Programm "C03 Holzbauer/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Materialkunde" und "Technologie";

  8. im Programm "C09 Hersteller/in von Holzmöbeln mit kombinierten Teilen":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Betriebliches und technisches Zeichnen" und "Materialkunde";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Betriebliches und technisches Zeichnen" und "Technologie";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Betriebliches und technisches Zeichnen" und "Technologie".

  9. im Programm "C11 Parkettverleger/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Betriebliches und technisches Zeichnen" und "Materialkunde";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Betriebliches und technisches Zeichnen" und "Technologie";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Betriebliches und technisches Zeichnen" und "Technologie".

  10. im Programm "E02 Metallbauer/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Technische Kommunikation" und "Herstellung von Bauteilen";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Technische Kommunikation" und "Herstellung von Bauteilen";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Technische Kommunikation" und "Herstellung von Bauteilen".

  11. im Programm "E03 Kunstschmied/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Technisches Zeichen und Kommunikation" und "Technologie";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Technisches Zeichen und Kommunikation" und "Technologie";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Technisches Zeichen und Kommunikation" und "Technologie".

  12. im Programm "E05 Hufschmied/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Anatomie" und "Fachkenntnisse";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Anatomie" und "Fachkenntnisse";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Anatomie" und "Fachkenntnisse".

  13. im Programm "E08 Karosseriereparateur/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Montagearbeiten" und "Lackiervorbereitung";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Instandsetzung" und "Lackiervorbereitung";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Instandsetzung" und "Lackiertechnik".

  14. im Programm "E17 Bauklempner/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Technologie" und "Materialkunde".

  15. im Programm "E18 Sanitärinstallateur/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Fachrechnen" und "Gewerkspezifische Theorie";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Fachrechnen" und "Gewerkspezifische Theorie";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Fachrechnen" und "Gewerkspezifische Theorie".

  16. im Programm "E20 Heizungsinstallateur/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Fachrechnen" und "Materialkunde";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Fachrechnen" und "Technisches Zeichnen";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Gewerkspezifische Theorie" und "Technisches Zeichnen".

  17. im Programm "E34 Rohrklempner/in":

    1. 1. Lehrjahr: Fächer "Technologie" und "Fachzeichnen und Fachrechnen";

    2. 2. Lehrjahr: Fächer "Technologie" und "Fachzeichnen und Fachrechnen";

    3. 3. Lehrjahr: Fächer "Technologie" und "Fachzeichnen und...

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