7. DEZEMBER 2018 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 12 des Organisationsbereichs 13 und dem Programm 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Die Ministerin für lokale Behörden, Wohnungswesen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 13. Dezember 2017 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018, Artikel 23;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Juli 2018 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018;

Aufgrund der am 16. November 2018 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 63.01 des Programms 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2018 zu übertragen, um dem Mangel an Verpflichtungsermächtigungen für diesen Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2.943.000 EUR vom Programm 12 des Organisationsbereichs 13 auf das Programm 03 des Organisationsbereichs 16 übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel des Programms 12 des Organisationsbereichs 13 und des Programms 03 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes...

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