7. DEZEMBER 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Anhée

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 1 § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates von Anhée vom 29. Mai 2017 zur Verabschiedung des Entwurfs des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Gutachtens des Regionalausschusses für Raumordnung vom 29. September 2017;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Anhée nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag des Ministers für ländliche Angelegenheiten,

Beschliesst:

Artikel 1 - Das Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Anhée wird am Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Erlasses und für einen zehnjährigen Zeitraum genehmigt.

Art. 2 - Der Gemeinde können Zuschüsse für die Durchführung ihrer Aktion zur ländlichen Entwicklung gewährt werden.

Art. 3 - Diese Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister für ländliche Angelegenheiten durch Vereinbarung festgelegten Bedingungen gewährt.

Art. 4 - Der Bezuschussungssatz wird auf höchstens 80 % der für die...

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