7. DEZEMBER 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. März 2016 zur Festlegung der Daten für den Beginn, das Ende oder die Aussetzung der Jagd vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2021

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 28. Februar 1882 über die Jagd, Artikel 1ter Absatz 2, eingefügt durch das Dekret vom 14. Juli 1994 und abgeändert durch das Dekret vom 16. Februar 2017;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 24. März 2016 zur Festlegung der Daten für den Beginn, das Ende oder die Aussetzung der Jagd vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2021;

Aufgrund der am 27. Oktober 2017 abgegebenen Stellungnahme der Abteilung "Jagdwesen" des Pools "Ländliche Angelegenheiten";

Aufgrund des nach Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 18. September 2017;

Aufgrund der Dringlichkeit, die durch die Verpflichtung begründet wird, vorliegenden Erlass vor dem Datum seines Inkrafttretens am 1. Januar 2018 im Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen;

Aufgrund des am 27. November 2017 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Ziffer 3 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens des Staatsrats Nr. 62.505/4;

In der Erwägung, dass die Jagdpolitik der Wallonischen Regierung darauf abzielt, den günstigen Erhaltungszustand der Wildbestände unter Einhaltung der Grenzen der Besatzdichte zu wahren, damit der Wald seine multifunktionale Rolle wahrnehmen kann, die sonstigen lebenden Arten, die Teil unserer Artenvielfalt sind, gedeihen können, und die wirtschaftlichen Interessen der Land- und Forstwirtschaft gewahrt werden können;

In der Erwägung, dass die biologische Situation des Schwarzwildes und die aktuellen klimatischen und trophischen Verhältnisse zu einer bedeutenden Zunahme der Bestände dieser Art beitragen, und dass die Fruchtbildung im Wald sowohl der Buchecker als auch der Eicheln im Herbst 2016 in Verbindung mit der Wetterlage im Frühjahr 2017, die für das Schwarzwild besonders günstige Bedingungen geschaffen haben, einen bedeutenden Anstieg der Vermehrungsrate dieser Wildart zur Folge hatten;

In der Erwägung, dass im Herbst dieses Jahres eine sehr starke Eichelbildung festgestellt wurde, und dass eine derartige Eichelbildung dazu beitragen kann, die Fortpflanzungsrate der Wildschweine im Frühjahr 2018 noch ansteigen zu lassen;

In Erwägung des Berichts der Abteilung Studie des Natur- und Agrarbereichs vom 1. September 2017 über die Vermehrungsrate...

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