7. DEZEMBER 2017 - Erlass der Wallonischen Region zur Festlegung der Gültigkeitsdauer der bestehenden Reserven von Anwerbungswettbewerben für den Öffentlichen Dienst der Wallonie und die Einrichtungen öffentlichen Interesses der Wallonischen Region

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 87 § 3, ersetzt durch das Sondergesetz vom 8. August 1988 und abgeändert durch das Sondergesetz vom 6. Januar 2014;

Aufgrund der am 30. November 2017 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des am 7. Dezember 2017 gegebenen Einverständnisses der Ministerin für den öffentlichen Dienst;

Aufgrund des Berichts vom 7. Dezember 2017, der in Anwendung des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellt wurde;

In der Erwägung, dass die Gültigkeitsdauer der bestehenden Reserven von Anwerbungswettbewerben für den Öffentlichen Dienst der Wallonie und die Einrichtungen öffentlichen Interesses der Wallonischen Region, deren Programm vor dem 1. September 2014 festgelegt wurde, bis auf den 31. Dezember 2018 zu verlängern ist;

In der Erwägung, dass das Datum für das Ende der Gültigkeitsdauer dieser Reserven zur Zeit in Anwendung einer allgemeinen Regel festgelegt ist, die in Artikel 20 Absatz 2 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Abänderung verschiedener Bestimmungen in Bezug auf den wallonischen öffentlichen Dienst hinsichtlich der Auswahlverfahren für statutarische Bedienstete steht;

In der Erwägung, dass es zur Zeit einundfünfzig Reserven von Anwerbungswettbewerben gibt, die dieser Bestimmung unterliegen, und ihre Gültigkeit Ende 2017 oder im Laufe des Jahres 2018 verlieren sollten;

In der Erwägung, dass es im heutigen System keine andere Lösung als die Inanspruchnahme dieser Reserven von Anwerbungswettbewerben gibt; dass es somit im Interesse des Öffentlichen Dienstes der Wallonie und der Einrichtungen öffentlichen Interesses, für welche diese Wettbewerbsverfahren organisiert werden, wichtig ist, dass diese Reserven im kommenden Jahre noch gültig bleiben, um den kurz- und mittelfristigen Anwerbungsbedarf der wallonischen Verwaltung zu decken;

Auf Vorschlag des Ministers für den öffentlichen Dienst;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Reserven der nachstehend aufgelisteten französischsprachigen Anwerbungswettbewerbe behalten ihre Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2018 einschließlich:

Dienststufe A

AFW9910A° "Attaché für die Wallonische Region"

AFW08801 "Agraringenieur, mit Ausnahme Gewässer und...

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