7. APRIL 2021 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 08 und 06 der Organisationsbereiche 10 und 18 und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Wirtschaft, Außenhandel, Forschung und Innovation, digitale Technologien, Raumordnung, Landwirtschaft, das IFAPME und die Kompetenzzentren,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Flughäfen und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021, insbesondere des Artikels 39;

Aufgrund der am 9. März 2021 abgegebenen Stellungnahme der Finanzinspektion;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung auf ihrer Sitzung vom 11. März 2021;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 31.01 des Programms 06 des Organisationsbereichs 18 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2021 zu übertragen, um einen außerordentlichen Solidaritätsfonds infolge der COVID-19-Krise - Wirtschaftlicher Teil zu finanzieren,

Beschließen

Artikel 1. Es werden Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 309.755.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 06 des Organisationsbereichs 18 übertragen.

Art. 2. Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 08 und 06 der...

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