22. SEPTEMBER 2016 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des kommunalen Programms zur ländlichen Entwicklung der Gemeinde Daverdisse

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 1 § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Daverdisse vom 28. April 2016 zur Genehmigung des Entwurfs eines kommunalen Programms zur ländlichen Entwicklung;

Aufgrund des Gutachtens des Regionalausschusses für Raumordnung vom 15. Juli 2016;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Daverdisse nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Flughäfen, und Vertreter bei der Großregion,

Beschließt :

Artikel 1 - Das kommunale Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde DAverdisse wird für eine Dauer von tien Jahren ab dem Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Erlasses genehmigt.

  1. 2 - Der Gemeinde können Zuschüsse für die Durchführung ihrer ländlichen Entwicklungsmaßnahmen gewährt werden.

  2. 3 - Diese Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister für ländliche Angelegenheiten durch Vereinbarung festgelegten Bedingungen gewährt.

  3. 4 - Der Bezuschussungssatz wird auf höchstens 80% der Kosten der für die Durchführung der Maßnahmen notwendigen Anschaffungen und Arbeiten, einschließlich...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT