17. AUGUST 2016 - Ministerialerlaß zur Abänderung des Ministerialerlasses vom 26. Oktober 2015 über den Inhalt und die Teilnahme- und Organisationsmodalitäten der Ausbildung und der Prüfung der Bewerber um die Zulassung als PEB-Verantwortlicher

Der Minister für lokale Behörden, Städte, Wohnungswesen und Energie,

Aufgrund des Dekrets vom 28. November 2013 über die Energieeffizienz von Gebäuden, Artikel 40 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 und Artikel 69 § 2 Absatz 1 Ziffer 3;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 28. November 2013 über die Energieeffizienz von Gebäuden, Artikel 56, 58 § 3 und 90 § 3;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 26. Oktober 2015 über den Inhalt und die Teilnahme- und Organisationsmodalitäten der Ausbildung und der Prüfung der Bewerber um die Zulassung als PEB-Verantwortlicher

Aufgrund des gemäß Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben erstellten Berichts vom 6. Oktober 2015;

Aufgrund des am 27. Juli 2016 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens 59.629/2/V des Staatsrats,

Beschließt :

Einziger Artikel - Artikel 6 § 4 des Ministerialerlasses vom 26. Oktober 2015 über den Inhalt und die Teilnahme- und Organisationsmodalitäten der Ausbildung und der Prüfung der Bewerber um die Zulassung als...

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