14. JULI 2016 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Juli 2015 zur Bezeichnung von Bediensteten, die zuständig sind, um für die Ausführung der Polizeivorschriften auf dem durch die Verkehrsgesellschaft Namur-Luxembourg (Société de transport en commun de Namur-Luxembourg) verwalteten Verkehrsnetz zu sorgen

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 21. Dezember 1989 über die öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region, Artikel 36bis und 36ter;

Aufgrund des Gesetzes vom 16. März 1968 über die Straßenverkehrspolizei, Artikel 62;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 1. Dezember 1975 über die allgemeine Straßenverkehrsordnung, Artikel 3 Ziffer 12;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 15. September 1976 zur Einführung einer Regelung über die Personenbeförderung mit Straßenbahnen, Unterpflasterbahnen, U-Bahnen, Linien- und Reisebussen, Titel II;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Mai 2008 über die administrativen Geldbußen im Bereich der öffentlichen Verkehrsbetriebe in der Wallonischen Region;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 16. Juli 2015 zur Bezeichnung von Bediensteten, die zuständig sind, um für die Ausführung der Polizeivorschriften auf dem durch die Verkehrsgesellschaft Namur-Luxemburg verwalteten Verkehrsnetz zu sorgen

In der Erwägung, dass in dem Vornamen eines der bezeichneten Bediensteten ein Schreibfehler zu korrigieren ist;

Auf Vorschlag des Ministers für Mobilität und Transportwesen;

...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT