17. MÄRZ 2016 - Erlaß der Regierung zur Bestellung der Mitglieder der Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 31. März 2014 über das Zentrum für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Artikel 6.70 § 1 Absätze 2 und 3;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 22. Januar 2015 über die Einspruchskammer des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, Artikel 5;

Aufgrund des Vorschlags des Verwaltungsrates des Zentrums für die gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen vom 11. Februar 2016;

Aufgrund der Vorschläge der in Anwendung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen, und in Anwendung des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 zur Ausführung des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen vom 22. Januar 2015, 12. März 2015 und vom 6. Mai 2015;

Auf Vorschlag des für das Unterrichtswesen zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Bezeichnung des Präsidenten und der stellvertretenden Präsidenten.

Als Präsident wird bezeichnet: Herr Rudolf Lennertz.

Als stellvertretende Präsidenten werden bezeichnet: Herr Ralf Schmidt und Herr Marc Lazarus.

Artikel 1. Bezeichnung der Mitglieder und Ersatzmitglieder.

Als Vertreter des Verwaltungsrates werden bezeichnet:

Mitglied ErsatzmitgliedFrau Christine Bernrath Frau Karin FatzaunHerr Marcel Henn Herr Siegfried MreyenHerr Heinz Koch Herr Michael Fryns

Als Vertreter der...

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