9. JUNI 2016 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 2008 über die Gewährung von Zuschüssen an die untergeordneten Behörden in Sachen Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen und des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. März 2008 über die Bewirtschaftung der Abfälle aus der gewöhnlichen Tätigkeit der Haushalte und die Deckung der diesbezüglichen Kosten

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 27. Juni 1996 über die Abfälle, Artikel 6, abgeändert durch die Dekrete vom 11. März 1999, 22. März 2007 und 10. Mai 2012, Artikel 16, Artikel 18bis, eingefügt durch das Dekret vom 10. Mai 2012, Artikel 27, abgeändert durch das Dekret vom 10. Mai 2012, Artikel 21 § 2, ersetzt durch das Dekret vom 22. März 2007, und Artikel 28, eingefügt durch das Dekret vom 5. Juni 2008;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 2008 über die Gewährung von Zuschüssen an die untergeordneten Behörden in Sachen Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 5. März 2008 über die Bewirtschaftung der Abfälle aus der gewöhnlichen Tätigkeit der Haushalte und die Deckung der diesbezüglichen Kosten;

Aufgrund der am 12. September 2015 und 6. Juni 2016 abgegebenen Gutachten des Finanzinspektors;

Aufgrund der am 10. Dezember 2015 und 9. Juni 2016 erklärten Einverständnisse des Ministers für Haushalt;

Aufgrund des am 15. Januar 2016 abgegebenen Gutachtens der Kommission für Abfälle;

Aufgrund des am 5. April 2016 abgegebenen Gutachtens Nr. 59.071/4 des Staatsrats, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Ziffer 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

Aufgrund des in Anwendung von Artikel 3 Ziffer 2 des Dekrets vom 11. April 2014 zur Umsetzung der Resolutionen der im September 1995 in Peking organisierten Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen und zur Integration des Gender Mainstreaming in allen regionalen politischen Vorhaben aufgestellten Berichts;

Auf Vorschlag des Ministers für Umwelt;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 3 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 17. Juli 2008 über die Gewährung von Zuschüssen an die untergeordneten Behörden in Sachen Vermeidung und Bewirtschaftung von Abfällen wird um einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:

In jeder Kommunikation nach außen hin in Bezug auf die im Rahmen des vorliegenden Erlasses bezuschussten Aktionen und auf die Umsetzung von Artikel 21 des Dekrets erwähnt der Begünstigte ab dem Jahr 2017 die Unterstützungen, die er von der Region bekommen hat, und das vom Minister festgelegte Zeichen der Region.

Art. 2 - In Artikel 4 desselben Erlasses werden die Absätze 1 und 2 durch Folgendes ersetzt:

Die Gemeinde oder ihre Gemeindevereinigung organisiert den Zugang zum ganzen Areal, oder einem Teil davon, der Containerparks und/oder Sammelplätze für die nicht gefährlichen, Haushaltsabfällen gleichgestellten Abfallkategorien, die von der in Anwendung von Artikel 8 § 1 Ziffer 8 des Dekrets eingeführten Sortierungspflicht betroffen...

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