12. MAI 2016 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des Addendums zum gemeindlichen Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Virton

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 1, § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Virton vom 26. Februar 2016 zur Genehmigung des Projektbogens und der Akte des Addendums;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Virton nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Flughäfen, und Vertreter bei der Großregion,

Beschließt :

Artikel 1 - Das Addendum zum gemeindlichen Programm für ländliche Entwicklung 2011-2016 der Gemeinde Virton über die Einrichtung des gemeinschaftlichen Zentrums von Saint-Mard als Haus der Ruralität wird angenommen.

  1. 2 - Die gemäß den geltenden gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Bestimmungen vorgesehenen Zuschüsse sind von der Gemeinde zu beantragen.

  2. 3 - Der Minister für Landwirtschaft, Natur...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT