10. MÄRZ 2016 - Erlaß der Wallonischen Regierung, durch den das Fällen von Bäumen in dem domanialen Naturschutzgebiet 'Tiennes de Rouillon' in Anhée und Profondeville aus Gründen der öffentlichen Sicherheit genehmigt wird

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, und Artikel 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Ministerialerlasses vom 28. April 1999 zur Errichtung des Naturschutzgebiets "Tienne de Rouillon";

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 14. Februar 2008 zur Errichtung des domanialen Naturschutzgebiets "Tiennes de Rouillon" in Anhée und Profondeville;

Aufgrund des vom Forstamt von Dinant der Abteilung Natur und Forstwesen des öffentlichen Dienstes der Wallonie am 15. Juli 2015 eingereichten Antrags auf Abweichung von den Schutzmaßnahmen für ein unter Schutz gestelltes Gebiet, um einen Kahlschlag am unteren Talhang durchzuführen, um Gegenstände, die kurz- oder mittelfristig für den Straßenverkehr gefährlich werden könnten, zu beseitigen;

Aufgrund des am 2. September 2015 abgegebenen günstigen Gutachtens des Wallonischen hohen Rates für die Erhaltung der Natur ("Conseil supérieur wallon de la conservation de la nature");

In der Erwägung, dass es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt;

In der Erwägung, dass die Auswirkungen dieser Abweichung auf den Erhaltungszustand des Standorts beschränkt und umkehrbar sind (Anwuchs auf den Stockausschlägen aus den verbliebenen Wurzelstöcken und Baumstümpfen);

In der Erwägung, dass der zunehmende Lichteinfall nach dem Fällen die an das Gebiet gebundene Flora und Fauna fördern wird;

In der Erwägung, dass es sich um Arbeiten...

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