10. MÄRZ 2016 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. März 2009 zur Errichtung des geleiteten domanialen Naturschutzgebiets von Wideumont in Sainte-Marie-Chevigny (Libramont-Chevigny)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 12. Juli 1973 über die Erhaltung der Natur, Artikel 11, abgeändert durch das Dekret vom 6. Dezember 2001, und Artikel 41, abgeändert durch die Dekrete vom 7. September 1989 und 6. Dezember 2001;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 6. März 2009 zur Errichtung des geleiteten domanialen Naturschutzgebiets von Wideumont in Sainte-Marie-Chevigny (Libramont-Chevigny);

Aufgrund des am 24. März 2015 abgegebenen günstigen Gutachtens des Wallonischen hohen Rates für die Erhaltung der Natur ("Conseil supérieur wallon de la conservation de la nature");

In der Erwägung, dass die ca. 5 ha des Naturschutzgebiets von Wideumont ganz von Weideland und Kulturen umgeben sind;

In der Erwägung, dass die natürliche, aus Laubarten bestehende Vegetation des Naturschutzgebiets dazu neigt, eine ideale Fluchtzone für das Schwarzwild zu bilden;

In der Erwägung, dass das Naturschutzgebiet ein relativ bedeutendes biologisches Potential aufweist, insbesondere durch die Entwicklung eines sehr schönen aus Carex paniculata bestehenden Großseggenrieds und durch das zunehmende Vorhandensein von Frosch-Brut;

In der Erwägung, dass der bedeutende Wildschweinbestand neben Beschädigungen in den angrenzenden Kulturen und Wiesen die ökologische Entwicklung des Naturschutzgebiets beeinträchtigen könnte;

In der Erwägung, dass gebietsfremde invasive Arten eine der wichtigsten Bedrohungen für die Biodiversität unserer Ökosysteme darstellen;

In der Erwägung, dass das Vorhandensein von einigen Großwildarten und gebietsfremden invasiven Arten in dem Naturschutzgebiet von Wideumont eine Bedrohung für die Erhaltung der Biodiversität in diesem Gebiet und für die Bewirtschaftungsziele des Naturschutzgebiets darstellen;

In der Erwägung, dass die Kontrolle des Großwilds und...

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