6. OKTOBER 2016 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 13 und dem Programm 21 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Gesundheit, soziale Maßnahmen und Kulturerbe,

Der Minister für Haushalt, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 42;

Aufgrund des Dekrets vom 17. Dezember 2015 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016, Artikel 76;

Aufgrund des Dekrets vom 20. Juli 2016 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016;

Aufgrund der am 23. September 2016 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf die Basisartikel 01.02, 12.09 und 70.01 des Programms 21 des Organisationsbereichs 16 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen, um den zwingenden Schutz von als gefährdet unter Schutz gestellten Denkmälern oder die Beendigung der an unter Schutz gestellten Denkmälern schon angefangenen Restaurierungsarbeiten zu gewährleisten,

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Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 4.600.000 EUR vom Programm 02 des Organisationsbereichs 13 auf das Programm 21 des Organisationsbereichs 16 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel des Programms 02 des Organisationsbereichs 13 und des Programms 21 des...

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