6. NOVEMBER 2022 - Gesetz über die Verbesserung der Innenraumluftqualität in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Gesetzes vom 6. November 2022 über die Verbesserung der Innenraumluftqualität in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT

  1. NOVEMBER 2022 - Gesetz über die Verbesserung der Innenraumluftqualität

    in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

    KAPITEL 1 - Einleitende Bestimmung

    Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

    KAPITEL 2 - Begriffsbestimmungen und Ziele

    Art. 2 - Für die Anwendung des vorliegenden Gesetzes und seiner Ausführungserlasse gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  2. für die Öffentlichkeit zugänglich: Raum, zu dem nicht nur der Familienkreis oder allein das Arbeitsumfeld Zugang hat,

  3. geschlossene Räumlichkeit: Innenraum, der durch Wände, Türen oder Türöffnungen von seiner Umgebung abgeschlossen ist und über eine Decke oder einen Fußboden verfügt,

  4. CO2-Konzentration: CO2-Menge in der Luft. Die CO2-Konzentration wird in ppmv ausgedrückt,

  5. Luftqualitätsmessgerät: Gerät, das mindestens die CO2- Konzentration in der Luft misst,

  6. Eigentümer: natürliche Person, juristische Person oder öffentliche Einrichtung, die das Recht hat, die für die Öffentlichkeit zugängliche geschlossene Räumlichkeit zu gebrauchen, zu genießen und darüber zu verfügen. Der Eigentümer verfügt über alle Befugnisse, vorbehaltlich der durch Gesetze, Verordnungen oder Rechte Dritter auferlegten Einschränkungen,

  7. Betreiber: natürliche oder juristische Person, die für die Organisation und den Betrieb der für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeit verantwortlich ist und dies gewährleistet,

  8. Luftreinigungssystem: Technologie, mit der bestimmte Schadstoffe aus der Innenraumluft entfernt oder inaktiviert werden,

  9. Label: alle auf strukturierte Weise gelieferten Informationen über eine für die Öffentlichkeit zugängliche geschlossene Räumlichkeit, die relevant sind für die Bewertung/Überwachung der Innenraumluftqualität im Rahmen des vorliegenden Gesetzes,

  10. Durchlüftung: Vorgang, der darin besteht, durch Öffnen eines Fensters oder einer Außentür während eines kurzen Zeitraums eine Menge frische Außenluft hineinzulassen,

  11. verunreinigte Luft: Innenraumluft, die durch Schadstoffe verunreinigt ist, die auf anwesende Personen, vorhandene Materialien oder Geräte, die Wartung oder Heizungs-, Belüftungs- und Kühlsysteme (selbst) zurückzuführen sind,

  12. Belüftung: Vorgang, bei dem einer Räumlichkeit kontinuierlich frische Außenluft zugeführt wird, um die verunreinigte Luft daraus zu entfernen. Dies kann durch natürliche oder mechanische Mittel erreicht werden,

  13. Zertifizierer: von den öffentlichen Behörden anerkannte juristische oder natürliche Person, die die in Artikel 6 Absatz 2 erwähnten Kontrollen durchführt,

  14. FÖD Volksgesundheit: Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt,

  15. Arbeitsstätten: in Artikel 16 Nr. 10 des Sozialstrafgesetzbuches bestimmte Räumlichkeiten,

  16. Risikoanalyse: Vorgang, bei dem die Risikoaspekte der Innenraumluft ermittelt werden.

    Dabei geht es sowohl um Aspekte, die die Innenraumluft verbessern, wie Belüftung und Luftreinigung, als auch um Aspekte, die die Luftqualität verschlechtern, wie Verunreinigung durch die Anwesenheit von Personen, Baustoffe, Geräte und Ausrüstungen, Wartung der Geräte für die Aufbereitung der Innenraumluft, als auch um die Qualität der zugeführten Außenluft,

  17. Aktionsplan: Maßnahmen, die kurz-, mittel- und langfristig getroffen werden müssen, um auf jeden der bei der Risikoanalyse ermittelten Punkte im Hinblick auf die systematische Verbesserung der Innenraumluftqualität zu reagieren.

    KAPITEL 3 - Referenzwerte für die Innenraumluftqualität

    Art. 3 - § 1 - Der Referenzwert A entspricht einer CO2-Konzentration in den Räumlichkeiten, die gewöhnlich unter 900 ppm liegt, oder einem Mindestluftdurchsatz für die Belüftung und Luftreinigung, wie in § 3 des vorliegenden Artikels bestimmt, von 40 m3 pro Stunde und pro Person, wovon mindestens 25 m3 pro Stunde und pro Person der Belüftung mit Außenluft entstammen.

    Der Referenzwert B entspricht einer CO2-Konzentration in den Räumlichkeiten, die gewöhnlich unter 1.200 ppm liegt, oder einem Mindestluftdurchsatz für die Belüftung mit Außenluft von 25 m3 pro Stunde und pro Person.

    Wenn die Messungen zeigen, dass die Außenkonzentration über 400 ppm CO2 liegt, kann die Differenz zwischen 400 ppm und der CO2-Konzentration der Außenluft, die in die für die Öffentlichkeit zugängliche geschlossene Räumlichkeit eingeführt wird, berücksichtigt werden.

    § 2 - Der König kann durch einen im Ministerrat beratenen Königlichen Erlass unter anderem auf der Grundlage von wissenschaftlichen Belegen zusätzliche Referenzwerte formulieren oder alternative Referenzwerte für die bestehenden Referenzwerte vorsehen, wobei die Art der in einer für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeit ausgeführten Tätigkeit...

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