6. MÄRZ 2020 - Gesetz zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 1, 25 und 26 § 2 des Gesetzes vom 6. März 2020 zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST BESCHÄFTIGUNG, ARBEIT UND SOZIALE KONZERTIERUNG

6. MÄRZ 2020 - Gesetz zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

TITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

(...)

TITEL 3 - Abänderung des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge

Art. 25 - Artikel 77/1 desselben Gesetzes, eingefügt durch das Gesetz vom 12. April 2011 und zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 16. Mai 2016, wird wie folgt abgeändert:

1. In Paragraph 3 Absatz 4 werden zwischen den Wörtern "den betreffenden Unternehmen" und den Wörtern "vom Generaldirektor" die Wörter "und dem Landesamt für Arbeitsbeschaffung" eingefügt.

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