6. MAI 2021 - Erlass der Regierung zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Krise im Bereich des Kulturerbes

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes, Artikel 16 Absatz 5;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 24. Juni 2008 zur Ausführung des Dekretes vom 7. Mai 2007 über die Förderung der Museen sowie der Veröffentlichungen im Bereich des Kulturerbes;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 27. April 2021;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 30. April 2021;

Aufgrund der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973, Artikel 3 § 1;

Aufgrund der Dringlichkeit;

In der Erwägung, dass die Dringlichkeit dadurch begründet ist, dass infolge der durch die Föderalbehörde beschlossenen Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) die Antragsteller im Bereich des Kulturerbes keine Planungssicherheit haben; dass die Unsicherheit, welche Maßnahmen oder Lockerungen zu welchem Zeitpunkt in Kraft treten, einen Einfluss auf den Schaffungsprozess von Werken im Bereich des Kulturerbes haben kann und dass beispielsweise gewisse Recherchen, die für das Schreiben notwendig sein könnten, zurzeit nicht möglich sind; dass die Antragsfrist vom 31. März für einen Zuschuss im Bereich des Kulturerbes somit im Jahr 2021 nicht haltbar ist; dass es sich empfiehlt, Zuschussanfragen auch über diese Frist hinaus schnellstmöglich und während des gesamten Jahres zuzulassen, sodass die...

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