6. MAI 2019 - Dekret zur ersten Anpassung des Dekrets vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 1 des Dekrets vom 13. Dezember 2018 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2019 wird die Tabelle durch folgende ersetzt:

"(in Euro x 1.000)Allgemeine Einnahmen 325.147Zweckbestimmte Einnahmen 112.982Total 438.129"

Art. 2 - In Artikel 4 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"(in Euro X 1.000) Verpflichtungs-ermächtigungen AusgabeermächtigungenAllgemeine Ausgaben 335.129 332.532Haushaltsfonds 67.375 67.375Total 402.504 399.907"

Art. 3 - In Artikel 8 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"DgG Medienzentrum 349.000 EURDgG Gemeinschaftszentren 6.114.000 EURRobert-Schuman-Institut 511.000 EURKgl. Athenäum Eupen 295.000 EURCésar-Franck Athenäum 232.000 EURKgl. Athenäum Sankt Vith 336.000 EURZentrum für Förderpädagogik 598.000 EURDgG Service und Logistik 525.000 EUR"

Art. 4 - In Artikel 9 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"Autonome Hochschule 608.000 EURBelgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum 7.079.000 EURDienststelle für selbstbestimmtes Leben 17.839.000 EURArbeitsamt 7.479.000 EURInstitut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand 4.737.000 EURWirtschafts- und Sozialrat 513.000 EURKaleido 1.043.000 EUR"

Art. 5 - Dieses Dekret tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Wir...

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