6. MAI 2019 - Dekret über Maßnahmen im Unterrichtswesen - 2019

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

KAPITEL 1 - ABÄNDERUNG DES KÖNIGLICHEN ERLASSES VOM 1. JULI 1957 ZUR FESTLEGUNG DER ALLGEMEINEN REGELUNG DER STUDIEN IM TECHNISCHEN SEKUNDARUNTERRICHT

Artikel 1 - In Artikel 28 des Königlichen Erlasses vom 1. Juli 1957 zur Festlegung der allgemeinen Regelung der Studien im technischen Sekundarunterricht, ersetzt durch das Programmdekret vom 29. Juni 1998, werden folgende Absätze 3 und 4 eingefügt:

In Abweichung von Absatz 2 darf sich ein Schüler, der im sechsten Jahr des allgemeinbildenden oder technischen Sekundarunterrichts oder im siebten Jahr des berufsbildenden Sekundarunterrichts eingeschrieben ist, zu Sprachkursen in der schulischen Weiterbildung einschreiben.

In Abweichung von den Absätzen 2 und 3 darf sich ein teilzeitschulpflichtiger Schüler, der zuvor regulär in einer Sprachlernklasse einer Sekundarschule eingeschrieben war, in der schulischen Weiterbildung zu Sprachkursen in Deutsch und Französisch einschreiben.

KAPITEL 2 - ABÄNDERUNG DES KÖNIGLICHEN ERLASSES VOM 15. APRIL 1958 ÜBER DAS BESOLDUNGSSTATUT DES LEHR- UND WISSENSCHAFTLICHEN SOWIE DES IHM GLEICHGESTELLTEN PERSONALS DES MINISTERIUMS DES UNTERRICHTSWESENS

Art. 2 - In Artikel 17 § 4.1 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 15. April 1958 über das Besoldungsstatut des Lehr- und wissenschaftlichen sowie des ihm gleichgestellten Personals des Ministeriums des Unterrichtswesens, eingefügt durch das Dekret vom 26. Juni 2017, wird folgender Satz eingefügt:

"Ebenfalls berücksichtigt werden effektive Dienste, die im öffentlichen Sektor eines Staates erbracht wurden, der nicht der Europäischen Union angehört."

KAPITEL 3 - ABÄNDERUNG DES GESETZES VOM 29. MAI 1959 ZUR ABÄNDERUNG GEWISSER BESTIMMUNGEN DER UNTERRICHTSGESETZGEBUNG

Art. 3 - In Artikel 24 § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 29. Mai 1959 zur Abänderung gewisser Bestimmungen der Unterrichtsgesetzgebung, ersetzt durch das Dekret vom 25. Juni 2012, wird die Wortfolge "und die Schulentwicklungsberatung" durch die Wortfolge ", die Schulentwicklungsberatung und die Schulberatung für Inklusion und Integration" ersetzt.

KAPITEL 4 - ABÄNDERUNG DES KÖNIGLICHEN ERLASSES VOM 19. JUNI 1967 ZUR FESTLEGUNG DER ERFORDERLICHEN BEFÄHIGUNGSNACHWEISE DER KANDIDATEN FÜR ANWERBUNGSÄMTER DES VERWALTUNGS-, UNTERHALTS-, FACH- UND DIENSTLEISTUNGSPERSONALS DER STAATLICHEN EINRICHTUNGEN FÜR VOR-, PRIMAR-, FÖRDER-, MITTEL-, TECHNISCHEN, KUNST- UND NORMALSCHULUNTERRICHT

Art. 4 - In der Überschrift des Königlichen Erlasses vom 19. Juni 1967 zur Festlegung der erforderlichen Befähigungsnachweise der Kandidaten für Anwerbungsämter des Verwaltungs-, Unterhalts-, Fach- und Dienstleistungspersonals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht, abgeändert durch das Dekret vom 11. Mai 2009, wird die Wortfolge "Kandidaten für Anwerbungsämter" durch das Wort "Mitglieder" ersetzt.

Art. 5 - Artikel 1 desselben Königlichen Erlasses, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 18. Juni 2018, wird wie folgt abgeändert:

  1. In Absatz 1 einleitender Satz wird die Wortfolge "candidats aux fonctions de recrutement que peuvent exercer les" gestrichen.

  2. Absatz 1 Nummern 1 und 3 werden aufgehoben.

  3. In Absatz 1 Nummer 2 wird die Wortfolge "ou de commis-sténodactylographe" gestrichen.

  4. In Absatz 1 Nummer 2bis Buchstabe b), ersetzt durch das Dekret vom 18. Juni 2018, wird die Wortfolge "in der Studienrichtung Sekretariat" gestrichen.

  5. Absatz 1 Nummer 2bis Buchstabe c), ersetzt durch das Dekret vom 18. Juni 2018, wird aufgehoben.

  6. In Absatz 1 Nummer 2bis Buchstabe d) werden die Wortfolge "oder der Oberstufe des technischen oder berufsbildenden Sekundarunterrichts" und die Wortfolge "Betrifft es das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts, wird es um fünf Jahre nützliche Berufserfahrung ergänzt, die im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit erbracht wurde, die im Zusammenhang mit dem Amt des Chefsekretärs steht, wobei teilzeitige Dienste verhältnismäßig zu einer Vollzeitbeschäftigung angerechnet werden;" gestrichen.

  7. Absatz 1 Nummer 2quater, eingefügt durch das Dekret vom 23. Juni 2010, wird aufgehoben.

  8. Absatz 2, eingefügt durch den Erlass der Regierung vom 4. Juni 1998 und abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 6. Dezember 2007, wird wie folgt ersetzt:

    "Die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verliehenen Studiennachweise werden als erforderliche Befähigungsnachweise angesehen, wenn ihnen eine durch die Regierung ausgestellte Konformitätsbescheinigung oder Anerkennung beigefügt ist."

    Art. 6 - Artikel 2 desselben Königlichen Erlasses wird wie folgt abgeändert:

  9. In Absatz 1 einleitender Satz wird die Wortfolge "candidats aux fonctions de recrutement que peuvent exercer les" gestrichen.

  10. Absatz 2, eingefügt durch den Erlass der Regierung vom 4. Juni 1998 und abgeändert durch den Erlass der Regierung vom 6. Dezember 2007, wird wie folgt ersetzt:

    "Die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verliehenen Studiennachweise werden als erforderliche Befähigungsnachweise angesehen, wenn ihnen eine durch die Regierung ausgestellte Konformitätsbescheinigung oder Anerkennung beigefügt ist."

    KAPITEL 5 - ABÄNDERUNG DES KÖNIGLICHEN ERLASSES VOM 2. OKTOBER 1968 ZUR FESTLEGUNG UND EINTEILUNG DER ÄMTER DER MITGLIEDER DES DIREKTIONS- UND LEHRPERSONALS, DES ERZIEHUNGSHILFSPERSONALS, DES PARAMEDIZINISCHEN UND SOZIALPSYCHOLOGISCHEN PERSONALS DER STAATLICHEN EINRICHTUNGEN FÜR VOR-, PRIMAR-, FÖRDER-, MITTEL-, TECHNISCHEN, KUNST- UND NORMALSCHULUNTERRICHT UND DER ÄMTER DER PERSONALMITGLIEDER DES INSPEKTIONSDIENSTES BEAUFTRAGT MIT DER AUFSICHT DIESER EINRICHTUNGEN

    Art. 7 - In der Überschrift des Königlichen Erlasses vom 2. Oktober 1968 zur Festlegung und Einteilung der Ämter der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der Ämter der Personalmitglieder des Inspektionsdienstes beauftragt mit der Aufsicht dieser Einrichtungen, abgeändert durch das Dekret vom 11. Mai 2009, wird nach der Wortfolge "sozialpsychologischen Personals" die Wortfolge "sowie des Verwaltungspersonals" eingefügt.

    Art. 8 - Artikel 6 desselben Königlichen Erlasses, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 18. Juni 2018, wird wie folgt abgeändert:

  11. Buchstabe C) Buchstabe b) Nummer 13 wird aufgehoben.

  12. In Buchstabe C) Buchstabe b) wird folgende Nummer 14ter eingefügt:

    14ter. Pädagogischer Koordinator für inklusive Schulen

  13. Buchstabe D) Buchstabe b) Nummer 13 wird aufgehoben.

  14. In Buchstabe Dbis) Buchstabe b) Nummer 3 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 4 eingefügt:

    4. Werkstattleiter.

  15. In Buchstabe E) Buchstabe a) werden die Nummern 10ter und 10quinquies aufgehoben.

  16. In Buchstabe E) Buchstabe b) werden folgende Nummern 16 und 17, aufgehoben durch das Dekret vom 27. Juni 2005, wie folgt wieder eingefügt:

    16. Forschungsbeauftragter

    17. Externer Evaluator

    Art. 9 - Artikel 8 Buchstabe b) desselben Königlichen Erlasses wird wie folgt abgeändert:

  17. In Nummer 8 wird der Punkt am Ende des Satzes durch ein Semikolon ersetzt.

  18. Folgende Nummer 9 wird eingefügt:

    9. Paramedizinischer Koordinator für inklusive Schulen.

    Art. 10 - Artikel 9.1 Buchstabe a) Nummer 3 desselben Königlichen Erlasses, eingefügt durch das Dekret vom 24. Juni 2013 und aufgehoben durch das Dekret vom 31. März 2014, wird wie folgt wieder eingefügt:

    3. schulpsychologischer Berater.

    Art. 11 - Artikel 10 Absatz 1 desselben Königlichen Erlasses, abgeändert durch die Dekrete vom 25. Juni 2012 und vom 24. Juni 2013, wird wie folgt abgeändert:

  19. Nummer 1 wird wie folgt ersetzt:

    1. Leiter der Schulinspektion, der Schulentwicklungsberatung und der Schulberatung für Inklusion und Integration;

  20. Folgende Nummer 2quinquies wird eingefügt:

    2quinquies. Referent für Inklusion und Integration;

    Art. 12 - In denselben Königlichen Erlass, zuletzt abgeändert durch das Dekret vom 25. Juni 2018, wird folgendes Kapitel III.1, das den Artikel 10.1 umfasst, eingefügt:

    Kapitel III.1 - Ämter des Verwaltungspersonals

    Art. 13 - In das Kapitel III.1 desselben Königlichen Erlasses wird folgender Artikel 10.1 eingefügt:

    "Art. 10.1 - Die Ämter, die die Mitglieder des Verwaltungspersonals bekleiden können, werden wie folgt festgelegt:

    1. Anwerbungsämter

  21. Kommis;

  22. Kommis-Daktylograph;

  23. Korrespondent-Buchhalter;

  24. Chefsekretär;

  25. Verwaltungssekretär;

  26. Netzwerktechniker;

    1. Auswahlämter

  27. Leitender Verwaltungssekretär;

  28. Referent."

    KAPITEL 6 - ABÄNDERUNG DES KÖNIGLICHEN ERLASSES VOM 22. MÄRZ 1969 ZUR FESTLEGUNG DES STATUTS DER MITGLIEDER DES DIREKTIONS- UND LEHRPERSONALS, DES ERZIEHUNGSHILFSPERSONALS, DES PARAMEDIZINISCHEN UND SOZIALPSYCHOLOGISCHEN PERSONALS DER STAATLICHEN EINRICHTUNGEN FÜR VOR-, PRIMAR-, FÖRDER-, MITTEL-, TECHNISCHEN, KUNST- UND NORMALSCHULUNTERRICHT UND DER VON DIESEN EINRICHTUNGEN ABHÄNGENDEN INTERNATE SOWIE DER PERSONALMITGLIEDER DES MIT DER AUFSICHT ÜBER DIESE EINRICHTUNGEN BEAUFTRAGTEN INSPEKTIONSDIENSTES

    Art. 14 - In der Überschrift des Königlichen Erlasses vom 22. März 1969 zur Festlegung des Statuts der Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-, Mittel-, technischen, Kunst- und Normalschulunterricht und der von diesen Einrichtungen abhängenden Internate sowie der Personalmitglieder des mit der Aufsicht über diese Einrichtungen beauftragten Inspektionsdienstes, abgeändert durch das Dekret vom 11. Mai 2009, wird die Wortfolge "Mitglieder des Direktions- und Lehrpersonals, des Erziehungshilfspersonals, des paramedizinischen und sozialpsychologischen Personals der staatlichen Einrichtungen für Vor-, Primar-, Förder-...

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