6. JULI 2017 - Gesetz zur Vereinfachung, Harmonisierung, Informatisierung und Modernisierung von Bestimmungen im Bereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht und im Notariatswesen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Justiz - Deutsche Übersetzung von Auszügen

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung der Artikel 320 und 321 des Gesetzes vom 6. Juli 2017 zur Vereinfachung, Harmonisierung, Informatisierung und Modernisierung von Bestimmungen im Bereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht und im Notariatswesen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Justiz.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ

6. JULI 2017 - Gesetz zur Vereinfachung, Harmonisierung, Informatisierung und Modernisierung von Bestimmungen im Bereich Zivilrecht und Zivilprozessrecht und im Notariatswesen und zur Festlegung verschiedener Bestimmungen im Bereich Justiz

PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

Die Abgeordnetenkammer hat das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es :

(...)

TITEL 24 - Abänderungen des Wirtschaftsgesetzbuches

Art. 320 - In Artikel VI.83 des Wirtschaftsgesetzbuches wird Nr. 23, aufgehoben durch das Gesetz vom 25. Dezember 2016, mit folgendem Wortlaut wieder aufgenommen:

"23. einen Richter zu bestimmen, der nicht der in Artikel 624 Nr. 1, 2 und 4 des Gerichtsgesetzbuches bestimmte Richter ist, unbeschadet der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen,".

Art. 321 - In Artikel XIV.50...

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