6. JULI 2017 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Errichtung des 'Parc naturel des Sources'

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund der Artikel 2, 3, 4, 5 und 6 des Dekrets vom 16. Juli 1985 über die Naturparks;

Aufgrund der Artikel D.29-1 bis D.29-24, D. 49 bis 61 und R. 46, 47 und 49 des Buches I des Umweltgesetzbuches;

Aufgrund der am 23. Mai 2014 (Belgisches Staatsblatt vom 17. Oktober 2014) erfolgten Bildung einer Projektvereinigung im Sinne von Artikel L 1512-2 des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung zur Errichtung des "Parc naturel des Sources", die sich aus der Gemeinde Stoumont und der Stadt Spa zusammensetzt; aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dieser Projektvereinigung um den Organisationsträger des "Parc naturel des Sources" handelt;

Aufgrund der am 10. Dezember 2014 erfolgten Errichtung eines Studienausschusses durch den Organisationsträger; aufgrund des von diesem Ausschuss nach Artikel 3 Absatz 2 des Dekrets vom 16. Juli 1985 über die Naturparks erstellten Berichts über die Errichtung des Naturparks "Parc naturel des Sources"; aufgrund der Tatsache, dass dieser Bericht dem Organisationsträger am 8. Januar 2015 unterbreitet wurde;

Aufgrund des auf dieser Grundlage durch den Organisationsträger erstellten Projekts zur Errichtung eines Naturparks, welches die Bezeichnung, die Grenzen, den Verwaltungsplan des Naturparks und die Eintragung des gesamten Gebiets des Naturparks oder eines Teils davon in einem Umkreis umfasst, auf den die allgemeine Bauordnung für ländliche Gegenden Anwendung findet;

Aufgrund der günstigen Stellungnahmen der Gemeinderäte der Stadt Spa vom 27. Januar 2015 und der Gemeinde Stoumont vom 29. Januar 2015 über das Projekt zur Errichtung des "Parc naturel des Sources";

Aufgrund der am 14. Januar 2015 vom Organisationsträger des "Parc naturel des Sources" an die Wallonische Regierung gerichteten Zustellung betreffend das Projekt zur Errichtung des "Parc naturel des Sources";

Aufgrund der Tatsache, dass das Projekt zur Errichtung des Naturparks dem System zur Bewertung der Umweltverträglichkeit, das durch Kapitel 2 des Teils V des Buchs I des Umweltgesetzbuches geregelt wird, unterworfen worden ist;

Aufgrund der am 17. September 2015 erfolgten vorläufigen Verabschiedung des Entwurfs zum Inhalt des Umweltverträglichkeitsberichts (UVB) durch die Wallonische Regierung;

Aufgrund der günstigen Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden zu dem Entwurf zum Inhalt des Umweltverträglichkeitsberichts (UVB), die von der Stadt Spa am 15. Oktober 2015 und von der Gemeinde Stoumont am 16. Oktober...

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