6. DEZEMBER 2017 - Ministerieller Erlass über die Zusammensetzung und die Betriebsausgaben der Kunstkommission der Wallonie

Der Ministerpräsident,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, abgeändert durch das Gesetz vom 8. August 1988 und das Sondergesetz vom 16. Juli 1993;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 28. Juli 2017 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 3. August 2017 zur Regelung der Arbeitsweise der Regierung;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 11. Juli 2013 zur Gründung der Kunstkommission der Wallonie, in dem bestimmt wird, dass die ständigen Mitglieder für einen erneuerbaren Zeitraum von vier Jahren ernannt werden;

In der Erwägung, dass die weitreichende Aktion der Kunstkommission sich im Laufe der letzten Jahre etabliert hat; dass eine anerkannte Arbeit, die Gegenstand mehrerer Veröffentlichungen gewesen ist, dort geleistet wurde und dass mehrere Anträge auf Stellungnahme bei der Kunstkommission eingereicht wurden, die aus anderen Abteilungen der Wallonischen Region als der Abteilung der Niederlassungen stammten,

Beschließt :

Artikel 1 -

  1. Die Kunstkommission der Wallonie setzt sich aus den folgenden ständigen Mitgliedern zusammen:

    1. Vorsitzender: Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung, der zu diesem Zweck seinen Stellvertreter bestimmt;

    2. stellvertretender Vorsitzender: Herr Jean-Marie Crémer;

    3. 16 Persönlichkeiten, die im Bereich der bildenden Künste und der Integration von Kunstwerken in die Architektur und in die Umwelt Spezialisten sind:

      - Frau Bernadette Bonnier;

      - Frau Julie Hanique;

      - Herr Pierre Henrion;

      - Frau Anne Hustache;

      - Frau Marie-Hélène Joiret;

      - Herr Maxime Longrée;

      - Frau Hélène Martiat;

      - Frau Adèle Santocono;

      - Herr Pierre Van Craeynest;

      - Frau Laurence Dervaux;

      - Herr Dominiq Fournal;

      - Herr Rohan Graeffly;

      - Herr Sébastien Lacomblez;

      - Herr Philippe Luyten;

      - Herr Alain Schmitz;

      - Herr Pascal Verhulst;

    4. ein Vertreter der ressortübergreifenden Generaldirektion Haushalt, Logistik und Informations- und Kommunikationstechnologie;

    5. ein Vertreter der operativen Generaldirektion Straßen und Gebäude;

    6. ein Vertreter der operativen Generaldirektion Raumordnung, Wohnungswesen, Erbe und Energie.

  2. Je nach Art des untersuchten Projekts nehmen zwei Vertreter des von der Funktion her zuständigen Ministers sowie ggf. ein Vertreter der als finanzieller Partner auftretenden untergeordneten Behörde als Mitglieder...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT