6. AUGUST 2019 - Ministerieller Erlass zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 08 des Organisationsbereichs 10 und dem Programm 15 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019

Der Ministerpräsident der Wallonischen Regierung,

Der Minister für Haushalt, Finanzen, Energie, Klima und Flughäfen,

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität, Transportwesen, Tierschutz, und Gewerbegebiete,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans, der Buchführung und der Berichterstattung der wallonischen öffentlichen Verwaltungseinheiten, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 30. November 2018 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019, insbesondere des Artikels 33;

Aufgrund der am 13. Mai 2019 abgegebenen Stellungnahme des Finanzinspektors;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung auf ihrer Sitzung vom 16. Mai 2019;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabeermächtigungen auf den Basisartikel 81.02 des Programms 15 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2019 zu übertragen, um Ausgaben im Rahmen des Wallonischen Investitionsplans zu finanzieren,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 23.500.000 EUR und Ausgabeermächtigungen in Höhe von 10.000.000 EUR vom Programm 08 des Organisationsbereichs 10 auf das Programm 15 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden...

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