4. DEZEMBER 2015 - Ministerialerlaß zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 04, 11, 21, 12, 13 und 04 der Organisationsbereiche 13, 14, 16, 17 und 18 und dem Programm 01 der Organisationsbereiche 32 und 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015

Der Minister-Präsident,

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Gesundheit, soziale Maßnahmen und Kulturerbe,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 11. Dezember 2014 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015, Artikel 36;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 73.03 des Programms 02 des Organisationsbereichs 13 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 15. Mai 2014, 23. April 2015, 16. Juli 2015 und 8. Oktober 2015 im Rahmen der Programme Konvergenz und regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Regionale Konkurrenzfähigkeit und Beschäftigung;

Zielrichtung 3: Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung;

Maßnahme 3.3: Städtische Wiederbelebung und Attraktivität des Gebiets;

Überschrift: Entwicklung des Viertels des TGV-Bahnhofs in Lüttich;

Projekt: Einrichtung der Bahnsteige;

Träger: DGO1 - Straßendirektion Lüttich;

Basisartikel: 73.03.02;

Verpflichtungsermächtigungen: 1.790.000,00 EUR;

Ausgabenfeststellungskredite: 1.292.000,00 EUR

Kodifizierung des Projekts: E CP 1 303000 1278 B;

Überschrift: Städtische Requalifizierung des Tals von Seraing;

Projekt: V3.2: Verbindung Janson Charbonnage - Arbeiten;

Träger: SPW;

Basisartikel: 73.03.02;

Ausgabenfeststellungskredite: 800.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E CP 1 303000 0785 B;

Konvergenz;

Zielrichtung 3: Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung;

Maßnahme 3.2: Strukturierende Aufnahmeinfrastrukturen und Zugänglichkeit der Entwicklungspole;

Überschrift: Beendigung der RN518 und Verbindung mit der Autobahn A17;

Träger: DGO1 - Straßendirektion Mons;

Basisartikel: 73.03.02;

Ausgabenfeststellungskredite: 1.440.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E CV 1 302000 0946 B;

Überschrift: Mons West: wirtschaftliche Umstellung des Gebiets;

Projekt: 4 ZAEP Mons - Übergang Autobahn;

Basisartikel: 73.03.02;

Ausgabenfeststellungskredite: 1.968.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E CV 1 302000 1568 B;

Überschrift: Erweiterung und Stärkung der multimodalen Plattform Charleroi-Châtelet und Verbesserung ihrer Zugänglichkeit;

Träger: DGO1 - Straßendirektion Charleroi;

Basisartikel: 73.03.02;

Ausgabenfeststellungskredite: 500.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E CV 1 302000 1410 B;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 51.17 des Programms 11 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 22. und 30. Mai 2014, 24. Juli 2008, 12. Februar 2009, 24. Mai 2012, 28. Juni 2012 und 4. Juni 2015 im Rahmen der Programme Konvergenz und regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Konvergenz;

Zielrichtung 3: Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung;

Maßnahme 3.2: Strukturierende Aufnahmeinfrastrukturen und Zugänglichkeit der Entwicklungspole;

Überschrift: Erweiterung und Stärkung der multimodalen Plattform Charleroi-Châtelet und Verbesserung ihrer Zugänglichkeit;

Träger: PAC;

Basisartikel: 51.17.11;

Ausgabenfeststellungskredite: 553.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E CV 1 302000 1411 C;

Regionale Konkurrenzfähigkeit und Beschäftigung;

Zielrichtung 3: Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung;

Maßnahme 3.2: Strukturierende Aufnahmeinfrastrukturen und Zugänglichkeit der Entwicklungspole;

Überschrift: Sambreville - Entwicklungspol Basse-Sambre;

Träger: PAN;

Basisartikel: 51.17.11;

Ausgabenfeststellungskredite: 400.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E CP 1 302000 0932 C;

Überschrift: Schaffung eines Aktivitätspols im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung;

Träger: PAC;

Basisartikel: 51.17.11;

Ausgabenfeststellungskredite: 513.000,00 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E CP 1 302000 1516 C;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf die Basiszuwendung 61.02 des Programms 11 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 16. Juli 2015 im Rahmen des Programms Konvergenz gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Konvergenz;

Zielrichtung 3: Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung;

Maßnahme 3.3: Städtische Wiederbelebung und Attraktivität des Gebiets;

Überschrift: Zugänglichkeit der multimodalen Plattform Lüttich Trilogiport: Brücke und Zufahrten;

Projekt: Projekt 4 und 8: Einrichtung der Sambre-Kaie und Bau einer Fußgängerbrücke;

Träger: Stadt Charleroi;

Basisartikel: 61.02.11;

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