1. OKTOBER 2015 - Ministerialerlaß zur Übertragung von Mitteln zwischen dem Programm 02 des Organisationsbereichs 14, dem Programm 02 des Organisationsbereichs 15, den Programmen 02 und 03 des Organisationsbereichs 16 und dem Programm 01 des Organisationsbereichs 34 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015

Der Minister-Präsident,

Der Minister für Umwelt, Raumordnung, Mobilität und Transportwesen, Flughäfen und Tierschutz,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 11. Dezember 2014 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 Artikel 36;

Aufgrund des Dekrets vom 16. Juli 2015 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015;

Aufgrund des Rundschreibens vom 18. Januar 2001 über die administrative Verwaltung der von den Europäischen Fonds mitfinanzierten Programme in der Wallonischen Region, insbesondere des Punkts III Ziffer 2 Absatz 4;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 01.01 des Programms 02 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, um dem in ihrer Sitzung vom 19. April 2012 im Rahmen des Programms Interreg IV A Euregio Maas-Rhein gefassten Beschluss der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgende Maßnahme (Bezeichnung und Kodifizierung des mitfinanzierten Projekts):

Interreg IV A: Euregio Maas-Rhein;

Zielrichtung 1: Stärkung der wirtschaftlichen Struktur;

Maßnahme 1.1: Konkurrenzfähigkeit;

Bezeichnung: Euregiolog;

Träger: Logistics In Wallonia;

Basisartikel: 01.01.02;

Verpflichtungsermächtigungen: 44.000 EUR;

Kodifizierung des Projekts: E IE 1 101000 1026 C;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 52.04 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, um den in ihren Sitzungen vom 4. September 2008, 5. Februar 2015, 12. März 2015 und 23. Juli 2015 im Rahmen der Programme "Konvergenz" und "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" gefassten Beschlüssen der Wallonischen Regierung Folge zu leisten, nämlich durch die folgenden Maßnahmen (Bezeichnung und Kodifizierung der mitfinanzierten Projekte):

Konvergenz;

Zielrichtung 3: Ausgewogene und nachhaltige räumliche Entwicklung;

Maßnahme 3.1: Sanierung und Wiederverwendung von ungenutzten Industrie- und Stadtgeländen;

Bezeichnung: Sanierung von verunreinigten Standorten;

Projekt: Farciennes - "Centrale électrique de Farciennes";

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