9. OKTOBER 2015 - Ministerialerlaß zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 11 und 12 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015

Der Minister für öffentliche Arbeiten, Gesundheit, soziale Maßnahmen und Kulturerbe,

Der Minister für Haushalt, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 42;

Aufgrund des Dekrets vom 11. Dezember 2014 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015, Artikel 25;

Aufgrund des Dekrets vom 16. Juli 2015 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015;

Aufgrund des am 7. Oktober 2015 abgegebenen Gutachtens des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Ausgabenfeststellungskredite auf die Basisartikel 12.03, 12.10 und 41.01 und Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf die Basisartikel 14.03 und 73.03 des Programms 11 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 14.06, Ausgabenfeststellungskredite auf die Basisartikel 73.01 und 74.01 und Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 14.05 des Programms 12 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen:

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.933.000 EUR und Ausgabenfeststellungskredite in Höhe von 5.070.000 EUR zwischen den Programmen 11 und 12 des Organisationsbereichs 14 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 11 und 12 des Organisationsbereichs 14 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der...

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