9. OKTOBER 2015 - Ministerialerlaß zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 02, 03 und 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015

Der Minister für Haushalt, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung,

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Sportinfrastrukturen,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, Artikel 26;

Aufgrund des Dekrets vom 11. Dezember 2014 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015, Artikel 20;

Aufgrund des Dekrets vom 16. Juli 2015 zur ersten Anpassung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015;

Aufgrund des am 7. Oktober 2015 abgegebenen Gutachtens des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 12.08 und Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf die Basisartikel 12.13, 31.10, 33.06 und 74.04 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf die Basisartikel 31.02, 31.05, 33.09, 33.23 und 43.02, Ausgabenfeststellungskredite auf die Basisartikel 33.11, 33.13, 33.18 und 41.07 und Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 43.01 des Programms 03 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf die Basisartikel 12.03 und 51.04 und Verpflichtungsermächtigungen auf die Basisartikel 31.02, 31.03 und 63.02 des Programms 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließen

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10.123.000 EUR und Ausgabenfeststellungskredite in Höhe von 11.226.000 EUR innerhalb der Programme 02, 03 und 04 des Organisationsbereichs 15 übertragen.

Art. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 02, 03 und 04 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für...

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