19. NOVEMBER 2015 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Genehmigung der Verlängerung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Herbeumont

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 1 § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses der Wallonischen Regierung vom 10. September 2009 zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung (PCDR) der Gemeinde Herbeumont für einen Zeitraum, der am 10. September 2014 endet.

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Herbeumont vom 30. März 2015 zur Genehmigung des Vorentwurfs der Aktualisierung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Gutachtens des Regionalausschusses für Raumordnung vom 12. Juni 2015;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Herbeumont nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Sportinfrastrukturen, und Vertreter bei der Großregion,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Gültigkeit des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Herbeumont wird um einen Zeitraum von 4 Jahren und 6 Monaten verlängert.

  1. 2 - Der Gemeinde können Zuschüsse für die Durchführung ihrer Aktion zur ländlichen Entwicklung gewährt werden.

  2. 3 - Diese Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister für ländliche Angelegenheiten durch Vereinbarung festgelegten Bedingungen gewährt.

  3. 4 - Der Bezuschussungssatz wird auf höchstens 80 % der für...

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