9. NOVEMBER 2015 - Ministerialerlaß Nr. 1 zur Gewährung der Zulassung als Ausbildungszentrum für die Organisation der Lehrgänge und Prüfungen für die Bewerber um die Zulassung als PEB-Verantwortlicher

Der Minister für lokale Behörden, Städte, Wohnungswesen und Energie,

Aufgrund des Dekrets vom 28. November 2013 über die Energieeffizienz von Gebäuden, Artikel 47;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 28. November 2013 über die Energieeffizienz von Gebäuden, Artikel 74, 75 und 76;

In der Erwägung, dass die kraft desselben Erlasses erforderlichen Bedingungen von dem (den) Antragsteller(n) erfüllt werden;

In Erwägung der gemäß Artikel 75 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 15. Mai 2014 zur Ausführung des Dekrets vom 28. November 2013 über die Energieeffizienz von Gebäuden eingereichten Anträge auf Gewährung der Zulassung als Ausbildungszentrum für die Organisation der Lehrgänge und Prüfungen für die Bewerber um die Zulassung als PEB-Verantwortlicher,

Beschließt :

Artikel 1 - Die Zulassung als Ausbildungszentrum für die Organisation der Lehrgänge und Prüfungen für die Bewerber um die Zulassung als PEB-Verantwortlicher wird den Ausbildungszentren gewährt, deren Liste im Anhang 1 zum vorliegenden Erlass steht.

Art. 2 - Der vorliegende Erlass tritt am Tag seiner Unterzeichnung in Kraft.

Art. 3 - Der Anhang ist ein fester Bestandteil des vorliegenden Erlasses.

Namur, den 9. November 2015

P. FURLAN

Anhang: Liste der Ausbildungszentren, denen die Zulassung gewährt wird

Nummer der Zulassung Offizielle Bezeichnung des Ausbildungszentrums...

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