2. JULI 2015 - Erlaß der Regierung zur Bestellung des mit der Kontrolle der Jugendlager beauftragten Dienstes

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit, Artikel 14 § 1 Nummer 8;

Auf Vorschlag des für Jugend zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Der für Jugend zuständige Fachbereich des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, vertreten durch folgende Personen, wird in Anwendung von Artikel 14 § 1 Nummer 8 des Dekrets vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit als mit der Kontrolle der Jugendlager beauftragter Dienst bestellt:

  1. Frau Sabine Herzet;

  2. Frau Christa Wintgens;

  3. Frau Sonia Drouven.

Der Dienst kann externe Sachverständige unter seiner Aufsicht mit der Erstellung von Gutachten im Rahmen der Kontrolle der Jugendlager beauftragen.

Art. 2 - Der in Artikel 1 genannte Dienst sowie die gegebenenfalls beauftragten Sachverständigen verfügen über alle im Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit sowie in seinen Ausführungserlassen erwähnten Befugnisse im Hinblick auf die Kontrolle der...

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