16. JULI 2015 - Erlaß der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 8. Juni 2001 zur Festlegung des Stellenplans für das Personal der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 25. Mai 2009 über die Haushaltsordnung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Artikel 102 § 1 Absatz 1;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 8. Juni 2001 zur Festlegung des Stellenplans für das Personal der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung;

Aufgrund des Gutachtens des Verwaltungsrates der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung vom 29. Mai 2015;

Aufgrund des Gutachtens des Basiskonzertierungsausschusses vom 1. Juli 2015;

Auf Vorschlag des für Soziales zuständigen Ministers;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses der Regierung vom 8. Juni 2001 zur Festlegung des Stellenplans für das Personal der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung, ersetzt durch den Erlass der Regierung vom 19. Juli 2013, wird wie folgt ersetzt:

Der Stellenplan für das Personal der Dienststelle der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Personen mit einer Behinderung wird wie folgt festgelegt:

Geschäftsführender Direktor . . . . . 1

Berater

Referent oder Beigeordneter Berater (*) . . . . . 4

Pädagogischer Berater

Pädagogischer Referent oder Beigeordneter pädagogischer Berater (*) . . . . . 6

Erster Sozialarbeiter

Sozialarbeiter oder Hauptsozialarbeiter (*) . . . . . 13

Erster Sozialarbeiter

Sozialarbeiter oder Hauptsozialarbeiter (*) . . . . . 2 (**)

Erster Assistent

Assistent oder Hauptassistent (*) . . . . . 4

Erster Sachbearbeiter

Sachbearbeiter oder Hauptsachbearbeiter (*) . . . . . 6

Erster Sekretär

Sekretär oder Hauptsekretär (*) . . . . . 2

(*) Anwendung des Prinzips der Regelbeförderung

(**) Diese zwei Stellen werden gestrichen, sobald die derzeitigen...

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