19. MAI 2015 - Ministerialerlaß zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01 und 02 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015

Der Minister für Haushalt, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 11. Dezember 2014 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015, insbesondere des Artikels 10;

Aufgrund des am 29. April 2015 abgegebenen Gutachtens des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 11.03 des Programms 01 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, um die zur Entlohnung des Personals notwendigen Haushaltsmittel zu übertragen,

Beschließt :

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 285.000 EUR und Ausgabenfeststellungskredite in Höhe von 285.000 EUR vom Programm 02 des Organisationsbereichs 12 auf das Programm 01 desselben Organisationsbereichs übertragen.

  1. 2 - Die Verteilung der folgenden Basisartikel der Programme 01 und 02 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region...

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