5. MAI 2015 - Ministerialerlaß zur Übertragung von Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskrediten zwischen den Programmen 02, 04 und 14 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015

Der Minister für Haushalt, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung,

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Sportinfrastrukturen, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplanes und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 11. Dezember 2014 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015, insbesondere des Artikels 36;

Aufgrund des am 13. April 2015 abgegebenen Gutachtens des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 12.09 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, um Verpflichtungen bezüglich der im Rahmen des EFF/EMFF mitfinanzierten Akten einzugehen und die entsprechenden Ausgaben festzustellen;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 31.10 des Programms 02 des Organisationsbereichs 15 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2015 zu übertragen, um Verpflichtungen bezüglich der im Rahmen des Programms für ländliche Entwicklung (ehemalige und neue Planung) mitfinanzierten Akten einzugehen und die entsprechenden Ausgaben festzustellen;

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Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 354.000 EUR und...

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