17. APRIL 2015 - Erlaß der Regierung zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 23. März 2012 zur Schaffung eines Impulsfonds für die Allgemeinmedizin und zur Festlegung der Arbeitsweise dieses Fonds

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des koordinierten Gesetzes vom 14. Juli 1994 über die Gesundheitspflege- und Entschädigungspflichtversicherung, Artikel 36duodecies, eingefügt durch das Gesetz vom 24. Juli 2008;

Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 2012 zur Schaffung eines Impulsfonds für die Allgemeinmedizin und zur Festlegung der Arbeitsweise dieses Fonds;

Aufgrund des Gutachtens des Finanzinspektors vom 17. Dezember 2014;

Aufgrund des Einverständnisses des Ministerpräsidenten, zuständig für den Haushalt, vom 12. Januar 2015;

Aufgrund des Gutachtens Nr. 57.044/3 des Staatsrates, das am 2. März 2015 in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nummer 2 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat vom 12. Januar 1973 abgegeben wurde;

Auf Vorschlag des Ministers für Gesundheit;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 1 § 2 des Königlichen Erlasses vom 23. März 2012 zur Schaffung eines Impulsfonds für die Allgemeinmedizin und zur Festlegung der Arbeitsweise dieses Fonds wird wie folgt abgeändert:

1. in Nummer 3 wird die Wortfolge "Artikel 19" ersetzt durch die Wortfolge "Artikel 20";

2. folgende Nummern 7 und 8 werden eingefügt:

7. "Fachbereich": der für Gesundheit zuständige Fachbereich des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft;

8. "Minister": der für die Gesundheitspolitik zuständige Minister der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Art. 2 - Artikel 2 desselben Erlasses ist aufgehoben.

Art. 3 - In Artikel 3 § 1 Absatz 1 desselben Erlasses wird die Wortfolge ", die die Beteiligung der aufgrund von Artikel 74 des Gesetzes vom 28. Juni 1992 bewilligten Beteiligung des Beteiligungsfonds ergänzt," gestrichen.

Art. 4 - Artikel 4 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:

1. Paragraf 1 Absatz 2 wird wie folgt ersetzt:

Die Niederlassung muss im deutschen Sprachgebiet erfolgen.

2. die Paragrafen 2-4 werden aufgehoben.

Art. 5 - Die Artikel 5...

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