13. MAI 2015 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Januar 2011 zur Ernennung der Mitglieder, des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des 'Conseil wallon de l'Environnement pour le Développement durable' (Wallonischer Umweltrat für eine nachhaltige Entwicklung)

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Buches I des Umweltgesetzbuches, Artikel D.9, R.6 und R.7, Absatz 9;

Aufgrund des Dekrets vom 15. Mai 2003 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorganen;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Januar 2011 zur Ernennung der Mitglieder, des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des "Conseil wallon de l'Environnement pour le Développement durable";

Aufgrund des am 18. September 2014 durch das " Centre de Recherche et d'Information des Organisations de Consommateurs (CRIOC)" (Forschungs- und Informationszentrum der Verbraucherschutzorganisationen) unterbreiteten Vorschlags;

Aufgrund des am 16. April 2015 durch die V.o.E. "Inter-Environnement Wallonie" unterbreiteten Vorschlags;

In der Erwägung, dass das Dekret vom 15. Mai 2003 zur Förderung einer ausgeglichenen Vertretung von Mann und Frau in den Beratungsorganen die Regel der Zweidrittelquote vorsieht, nach der sich lediglich zwei Drittel der Mitglieder eines selben Geschlechts in einem Beratungsorgan befinden dürfen; dass diese Regel der Zweidrittelquote Beachtung findet,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 1 des Erlasses...

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