19. MÄRZ 2015 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Martelange

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, insbesondere Artikel 1 § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats von Martelange vom 4. September 2014 zur Genehmigung des Entwurfs eines gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Gutachtens des Regionalausschusses für Raumordnung vom 18. Dezember 2014;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Martelange nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Sportinfrastrukturen, und Vertreter bei der Großregion,

Beschließt :

Artikel 1 - Das gemeindliche Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Martelange wird für eine Dauer von zehn Jahren ab dem Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Erlasses genehmigt.

  1. 2 - Der Gemeinde können Zuschüsse für die Durchführung ihrer Aktion zur ländlichen Entwicklung gewährt werden.

  2. 3 - Diese Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister für ländliche Angelegenheiten durch Vereinbarung festgelegten Bedingungen gewährt.

  3. 4 - Der Bezuschussungssatz wird auf höchstens 80% der für die Durchführung der Maßnahmen notwendigen Kosten der Anschaffungen und Arbeiten...

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