12. MÄRZ 2015 - Erlaß der Wallonischen Regierung, durch den die Teilnehmer des Angelwettbewerbs, der zugunsten der Aktion 'Télévie' auf dem kanalisierten Abschnitt der Dender in Lessines organisiert wird, am 4. April 2015 von der Pflicht, einen Angelschein zu besitzen, befreit werden

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Gesetzes vom 1. Juli 1954 über die Flussfischerei, Artikel 8, Absatz 3;

Aufgrund des am 7. Januar 2015 im Namen des Anglerklubs von Wannebecq durch die VoG "Lessines s'anime" eingereichten Antrags;

In der Erwägung, dass eine derartige Veranstaltung zusätzlich zu ihrem karitativen Zweck den Vorteil hat, ein positives Bild des Fischfangs und der Angler zu vermitteln und sie sich auf diese Weise ausgezeichnet in die Fischereipolitik integriert, die in der Wallonie betrieben wird und die insbesondere darauf abzielt, diese Freizeitbeschäftigung zu fördern und die vorhandenen Fischereistrukturen zu stärken;

In Erwägung des günstigen Gutachtens des Fischereidienstes der Abteilung Natur und Forstwesen;

Auf Vorschlag des Ministers für ländliche Angelegenheiten;

Nach Beratung,

Beschließt:

Artikel 1 - In Anwendung von Artikel 8, Absatz 3 des Gesetzes vom 1. Juli 1954 über die Flussfischerei wird den Teilnehmern an dem am Samstag, den 4. April 2015 zugunsten der Aktion "Télévie", auf dem kanalisierten Abschnitt des linken Ufers der Dender in Lessines...

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