18. DEZEMBER 2014 - Erlaß der Regierung zur Abänderung des Erlasses der Regierung vom 19. Januar 2011 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, transmurale und stationäre Hilfe

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft,

Aufgrund des Dekrets vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe, Artikel 19, abgeändert durch das Dekret vom 25. Februar 2013;

Aufgrund des Erlasses der Regierung vom 19. Januar 2011 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, transmurale und stationäre Hilfe;

Auf Vorschlag des Ministers für Familie, Gesundheit und Soziales;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - In der Überschrift des Erlasses der Regierung vom 19. Januar 2011 zur Bestellung von Inspektoren in Anwendung des Dekretes vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, transmurale und stationäre Hilfe wird das Wort "transmurale" ersetzt durch das Wort "teilstationäre".

Art. 2 - Artikel 1 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt:

Artikel 1 - Folgende Personen werden in Anwendung von Artikel 19 § 1 des Dekrets vom 16. Februar 2009 über die Dienste der häuslichen Hilfe und die Schaffung einer Beratungsstelle für die häusliche, teilstationäre und stationäre Hilfe als...

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