10. DEZEMBER 2014 - Ministerialerlaß, durch den der Fischfang im Bett eines Abschnitts der Ourthe und der Amel vorläufig erlaubt wird

Der Minister für Landwirtschaft, Natur, ländliche Angelegenheiten, Tourismus und Sportinfrastrukturen, und Vertreter bei der Großregion,

Aufgrund des Gesetzes vom 1. Juli 1954 über die Flussfischerei, insbesondere des Artikels 14;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regionalexekutive vom 11. März 1993 zur Ausführung des Gesetzes vom 1. Juli 1954, insbesondere der Artikel 16 2° und 38, 2°;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 22. Juli 2014 zur Festlegung der Verteilung der Zuständigkeiten unter die Minister und zur Regelung der Unterzeichnung der Urkunden der Regierung;

In Erwägung des am 21. März 2014 durch die "Fédération des Pêcheurs de l'Ourthe et de la Sûre" eingereichten Antrags auf Erneuerung der Genehmigung zum Fischfang im Bett des stromabwärts der Brücke "Pont de Nisramont" gelegenen Abschnitts der Ourthe;

In Erwägung des am 7. Oktober 2014 durch die "Union des Pêcheurs de l'Ourthe et de l'Amblève" eingereichten Antrags auf Erneuerung der Genehmigung zum Fischfang im Bett eines Abschnitts dieser beiden Flüsse;

In Erwägung des günstigen Gutachtens des Fischereidienstes der Abteilung Natur und Forstwesen;

In der Erwägung, dass die vorliegende Abweichung einem lokalen Interesse, insbesondere auf dem touristischen Gebiet und für die Förderung des Fischfangs, entspricht,

Beschließt :

Artikel 1 - In...

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