2. OKTOBER 2014 - Ministerialerlaß zur Übertragung von Mitteln zwischen den Programmen 01, 22, 23 und 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2014

Der Minister für Haushalt, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung,

Aufgrund des Dekrets vom 15. Dezember 2011 zur Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung der Dienststellen der Wallonischen Regierung, insbesondere des Artikels 26;

Aufgrund des Dekrets vom 11. Dezember 2013 zur Festlegung des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2014, insbesondere der Artikel 5 und 18;

Aufgrund des am 1. Oktober 2014 abgegebenen Gutachtens des Finanzinspektors;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungsermächtigungen auf den Basisartikel 12.05 des Programms 01 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2014 zu übertragen, um die Durchführung von neuen EDV-spezifischen Maßnahmen zu finanzieren;

In Erwägung der Notwendigkeit, Verpflichtungs- und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 12.05 sowie Verpflichtungskredite und Ausgabenfeststellungskredite auf den Basisartikel 91.01 des Programms 31 des Organisationsbereichs 12 des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplanes der Wallonischen Region für das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen, um dem Mangel an Mitteln für diese Basisartikel abzuhelfen,

Beschließt :

Artikel 1 - Es werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 11.000 EUR vom Programm 22 des Organisationsbereichs 12 auf das Programm 01 desselben Organisationsbereichs übertragen.

Es werden Verpflichtungskredite in Höhe von 338.000 EUR und Ausgabenfeststellungskredite in Höhe von 338.000 EUR innerhalb der Programme 23 und 31 des Organisationsbereichs 12...

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