11. DEZEMBER 2014 - Erlaß der Wallonischen Regierung zur Abänderung des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Juni 2013 zur Einführung eines Systems zur Zertifizierung der Installateure von Systemen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen und der im Bereich der Energieeffizienz tätigen Fachleute

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Dekrets vom 18. Juli 2012 über die Einsetzung eines Verfahrens zur Zertifizierung der Installateure von Systemen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und von Energieeffizienzsystemen, Artikel 3, 4, 5;

Aufgrund des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Juni 2013 zur Einführung eines Systems zur Zertifizierung der Installateure von Systemen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen und der im Bereich der Energieeffizienz tätigen Fachleute;

Aufgrund des am 15. Oktober 2014 abgegebenen Gutachtens der autonomen Begutachtungsstelle für die nachhaltige Entwicklung Nr. 2014/002648;

Aufgrund des am 3. Dezember 2014 in Anwendung des Artikels 84, § 1, Absatz 1, 2°, der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat abgegebenen Gutachtens Nr. 56.805/4 des Staatsrats;

Auf Vorschlag des Ministers für Energie und des Ministers für Ausbildung;

Nach Beratung,

Beschließt :

Artikel 1 - Artikel 4 des Erlasses der Wallonischen Regierung vom 27. Juni 2013 zur Einführung eines Systems zur Zertifizierung der Installateure von Systemen zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen und der im Bereich der Energieeffizienz tätigen Fachleute wird wie folgt abgeändert:

  1. in Paragraph 1 werden zwei Absätze mit folgendem Wortlaut zwischen die Absätze 1 und 2 eingefügt:

    "Um das Qualiwall-Zertifikat für die in Artikel 3, § 2, 3° genannten Systeme zu erhalten, muss der Antragsteller über das Qualiwall-Zertifikat für die in Artikel 3, § 2, 2° genannten Systeme verfügen.

    Der Minister für Energie und der Minister für Ausbildung können die relevante berufliche Erfahrung nach Absatz 1, 2° näher bestimmen.";

  2. in Absatz 3 von Paragraph 1, der nun Absatz 5 geworden ist, werden die Wörter "muss der Antragsteller zudem" zwischen "Was die Berufskategorien betrifft, auf die der Erlass vom 29. Januar 2007 keine Anwendung findet," und "den vom Minister für Energie und vom Minister für Ausbildung festgelegten Bedingungen ... genügen" eingefügt.

  3. in Paragraph 2 wird zwischen die Absätze 1 und 2 ein Absatz mit folgendem Wortlaut eingefügt: "Um das Qualiwall-Zertifikat als Kandidat für die in Artikel 3, § 2, 3° genannten Systeme zu erhalten, muss der Antragsteller über das Qualiwall-Zertifikat für die in Artikel 3, § 2, 2° genannten Systeme verfügen."

  4. in Absatz 2 von Paragraph 2, der nun Absatz 3 geworden ist, werden die Wörter "muss der Antragsteller zudem" zwischen "Was die Berufskategorien betrifft, auf die...

Pour continuer la lecture

SOLLICITEZ VOTRE ESSAI

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT