5. SEPTEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Bestimmungen in Bezug auf den Schulungsführerschein - Deutsche Übersetzung

Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 5. September 2018 zur Abänderung der Bestimmungen in Bezug auf den Schulungsführerschein.

Diese Übersetzung ist von der Zentralen Dienststelle für Deutsche Übersetzungen in Malmedy erstellt worden.

FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN

  1. SEPTEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Bestimmungen in Bezug

    auf den Schulungsführerschein

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Aufgrund des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei, des Artikels 1 Absatz 1, des Artikels 21 Absatz 2 und des Artikels 26, ersetzt durch das Gesetz vom 9. Juli 1976;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein;

    Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B;

    Aufgrund der Beteiligung der Regionalregierungen;

    Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.951/4 des Staatsrates vom 28. Februar 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;

    Auf Vorschlag des Ministers der Mobilität

    Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:

    KAPITEL 1 - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 23. März 1998 über den Führerschein

    Artikel 1 - Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 23. März 1998 über den Führerschein, ersetzt durch den Königlichen Erlass vom 3. April 2013 und abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 15. November 2013, wird wie folgt abgeändert:

  2. In Punkt 3 wird unter den Angaben auf Seite 2 Buchstabe a) wie folgt ersetzt:

    "a) Datum der Ausstellung des ersten Schulungsführerscheins für die Klassen, für die der Schulungsführerschein für gültig erklärt wird,".

  3. In Punkt 3 werden unter den Angaben auf Seite 2 die Buchstaben a/1) und a/2) mit folgendem Wortlaut eingefügt:

    "a/1) Datum des Bestehens der theoretischen Prüfung und Region, in der diese Prüfung abgelegt wurde,

    a/2) Name und Vorname des ersten und zweiten Schulungsbegleiters,".

  4. In Punkt 3 wird unter den Angaben auf Seite 2 Buchstabe c) aufgehoben.

  5. Die Abbildung von Seite 2 des Schulungsführerscheins M3 wird durch folgende Abbildung ersetzt:

    Nachschlagen tabelle : siehe Bild

    KAPITEL 2 - Abänderungen des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B

    Art. 2 - In Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 10. Juli 2006 über den Führerschein für Fahrzeuge der Klasse B...

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