5 MAI 2019. - Loi relative à l'octroi d'une somme forfaitaire en faveur des personnes atteintes de malformations congénitales dues à l'ingestion par leur mère pendant la grossesse de médicaments contenant de la thalidomide. - Traduction allemande

Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la loi du 5 mai 2019 relative à l'octroi d'une somme forfaitaire en faveur des personnes atteintes de malformations congénitales dues à l'ingestion par leur mère pendant la grossesse de médicaments contenant de la thalidomide (Moniteur belge du 16 mai 2019).

Cette traduction a été établie par le Service central de traduction allemande à Malmedy.

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  1. MAI 2019 - Gesetz zur Gewährung eines Pauschalbetrags zugunsten von Personen mit angeborenen Missbildungen infolge der Einnahme Thalidomid-haltiger Arzneimittel durch die Mutter während der Schwangerschaft

    PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, Unser Gruß!

    Die Kammern haben das Folgende angenommen und Wir sanktionieren es:

    Artikel 1 - Vorliegendes Gesetz regelt eine in Artikel 74 der Verfassung erwähnte Angelegenheit.

    Art. 2 - Jede Person, geboren auf belgischem Staatsgebiet oder mit belgischer Staatsangehörigkeit, die an angeborenen Missbildungen infolge der Einnahme Thalidomid-haltiger Arzneimittel durch die Mutter während der Schwangerschaft leidet und den in Artikel 6 erwähnten Antrag eingereicht hat, hat Anspruch auf einen einmaligen Pauschalbetrag von 125.000 EUR. Stirbt die Person nach Einreichung des Antrags und bevor eine ihn betreffende Entscheidung getroffen wird, wird dieser Antrag gegenstandslos.

    Art. 3 - Ein Pauschalbetrag von 30.000 EUR wird sowohl der am Tag des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes noch lebenden Mutter als auch dem am Tag des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes noch lebenden Vater der in Artikel 2 erwähnten Person, die gestorben ist:

  2. entweder vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes,

  3. oder bevor der in Artikel 6 erwähnte Antrag eingereicht wurde,

  4. oder bevor eine Entscheidung über den in Artikel 6 erwähnten Antrag getroffen wurde.

    Der in vorliegendem Artikel erwähnte Pauschalbetrag kann ihnen nur dann gewährt werden, wenn sie den in Artikel 7 erwähnten Antrag eingereicht haben und nachweisen, dass die in Artikel 2 vorgesehenen Bedingungen erfüllt sind.

    Art. 4 - Ein fakultativer Zuschuss zu Lasten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Strategie und Unterstützung (FÖD BOSA) wird unter Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel den Opfervereinigungen gewährt, die vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes als Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht gegründet wurden, um ihren Einsatz zugunsten der in Artikel 2...

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