5. MAI 2014. - Dekret zur ersten Anpassung des Dekrets vom 12. Dezember 2013 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des Allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2014

Das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft hat das Folgende angenommen und wir, Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - In Artikel 1 des Dekrets vom 12. Dezember 2013 zur Festlegung des Haushaltsplans der Einnahmen und des allgemeinen Ausgabenhaushaltsplans der Deutschsprachigen Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2014 wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"(in Euro x 1.000) Allgemeine Einnahmen 200.528Zweckbestimmte Einnahmen 6.555Total 207.083"

Art. 2 - Artikel 2 Absatz 1 desselben Dekrets wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"In Anwendung von Artikel 3 Absatz 1 des Dekrets vom 21. Dezember 1995 zur Einrichtung des Amortisierungsfonds in der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden diesem Fonds 5.456.000 Euro der Globaldotation als zweckbestimmte Einnahmen zur Verfügung gestellt."

Art. 3 - In Artikel 4 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"(in Euro x 1.000)Verpflichtungsermächtigungen AusgabeermächtigungenAllgemeine Ausgaben 236.590 229.198Haushaltsfonds 7.039 7.039Total 243.629 236.237"

Art. 4 - In Artikel 9 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"DGG Medienzentrum 341.000,00 EURDGG Gemeinschaftszentren 5.199.000,00 EURRobert-Schuman-Institut 446.000,00 EURKgl. Athenäum Eupen 254.000,00 EURCésar-Franck Athenäum 216.000,00 EURKgl. Athenäum Sankt Vith 242.000,00 EURZentrum für Förderpädagogik 493.000,00 EURDGG Service und Logistik 360.000,00 EURPsycho-Medizinisch-Soziales Zentrum 72.000,00 EUR"

Artikel 1. In Artikel 10 desselben Dekrets wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:

"Autonome Hochschule 486.000,00 EURBelgisches Rundfunk- und Fernsehzentrum 6.183.000,00 EURDienststelle für Personen mit Behinderung 10.798.000,00 EURArbeitsamt 5.867.000,00 EURInstitut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand" 3.517.000,00 EUR

Art. 2 - In dasselbe Dekret wird folgender Artikel 10.1 eingefügt:

Art. 10.1 - Nimmt der Rechnungspflichtige eines Dienstes mit getrennter Geschäftsführung bzw. einer Einrichtung öffentlichen Interesses...

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