5. JULI 2018 - Erlass der Wallonischen Regierung zur Genehmigung des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung der Gemeinde Frameries

Die Wallonische Regierung,

Aufgrund des Sondergesetzes vom 8. August 1980 zur Reform der Institutionen, Artikel 1 § 3;

Aufgrund des Dekrets vom 11. April 2014 über die ländliche Entwicklung;

Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates von Frameries vom 29. Mai 2017 zur Verabschiedung des Entwurfs des gemeindlichen Programms für ländliche Entwicklung;

Aufgrund der Stellungnahme des Regionalausschusses für Raumordnung vom 13. Oktober 2017;

In der Erwägung, dass die Gemeinde Frameries nicht in der Lage ist, die Kosten der notwendigen Anschaffungen und Arbeiten alleine zu tragen;

Auf Vorschlag des Ministers für Landwirtschaft, Natur, Forstwesen, ländliche Angelegenheiten, Tourismus, Denkmalschutz, und Vertreter bei der Großregion,

Beschließt :

Artikel 1 - Das Programm für ländliche Entwicklung der Gemeinde Frameries wird am Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Erlasses und für einen fünfjährigen Zeitraum genehmigt.

Art. 2 - Der Gemeinde können Zuschüsse für die Durchführung ihrer Aktion zur ländlichen Entwicklung gewährt werden.

Art. 3 - Diese Zuschüsse werden im Rahmen der jährlich zu diesem Zweck verfügbaren Haushaltsmittel und unter den vom Minister für ländliche Angelegenheiten durch Vereinbarung festgelegten Bedingungen gewährt.

Art. 4 - Der Bezuschussungssatz wird auf höchstens 80 % der...

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