5. JULI 2018 - Dekret zur Zustimmung zu dem Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits, geschehen zu Brüssel am 26. Juni 2012 (1)

Das Wallonische Parlament hat Folgendes angenommen und wir, Wallonische Regierung, sanktionieren es:

Artikel 1 - Das Handelsübereinkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits, geschehen zu Brüssel am 26. Juni 2012, wird völlig und uneingeschränkt wirksam.

Art. 2 - Die in Anwendung von Artikel 13 § 2 Buchstabe g des Handelsübereinkommens durch den Handelsausschuss verabschiedeten Änderungen werden, werden völlig und uneingeschränkt wirksam.

Die Abänderungen, die gemäß den Artikeln 89, 209 und 210 des Handelsübereinkommens einseitig an diesem Übereinkommen vorgenommen werden, werden völlig und uneingeschränkt wirksam.

Wir fertigen vorliegendes Dekret aus und ordnen an, dass es im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wird.

Namur, den 5. Juli 2018

Der Ministerpräsident

W. BORSUS

Die Ministerin für soziale Maßnahmen, Gesundheit, Chancengleichheit, den öffentlichen Dienst und die administrative Vereinfachung

A. GREOLI

Der Minister für Wirtschaft, Industrie, Forschung, Innovation, digitale Technologien, Beschäftigung und Ausbildung

P.-Y. JEHOLET

Der Minister für Umwelt, den ökologischen Wandel, Raumordnung, öffentliche Arbeiten, Mobilität...

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